Wenn Rauchen als krebserregend gilt… wie sieht es mit Passiv-Rauchen oder mit Transport bedingten Abgasen aus?
„Dieselruß galt bisher als nur wahrscheinlich karzinogen, d. h. krebserregend.
Am 12. Juni 2012 hat die Weltgesundheitsorganisation schlussendlich nach einer langjährigen wissenschaftlichen Studie Dieselruß als definitiv krebserregend eingestuft und somit auf eine Stufe mit Asbest und Arsen gestellt.[1]
Dies gilt für relativ grobe Partikel, wie sie etwa von offenem Feuer oder Heizungsanlagen verursacht werden, genauso wie für kleinere Partikel aus Motoren.
Allerdings sind die Partikel umso gefährlicher, je kleiner sie sind: Grobe Partikel können teilweise sogar noch von der Nase gefiltert werden, während die Partikel moderner Dieselmotoren sogar über die Haut in die Blutbahn eindringen und über den Blutkreislauf bis in das Gehirn gelangen können.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Dieselru%C3%9F
„Für die Summe der gasförmigen organischen Verbindungen (CH) ist kein Immissionsgrenzwert festgelegt.
Da es sich hierbei um ein Gemisch aus Komponenten mit unterschiedlichen Eigenschaften handelt, ist eine Beurteilung des Summenparameters hinsichtlich der Wirkungskriterien sehr schwierig.
Maßgeblich für die Wirkung sind Geruchsträger (z.B. Aldehyde) und
andere, z.T. krebserregende Stoffe oder Stoffe mit Verdacht auf krebserzeugendes Potential (z.B. Aldehyde, Benzol, PAK).
Auch die photooxidantienfördernde Wirkung kfz-spezifischer Kohlenwasserstoffe (z.B . Olefine, aromatische Kohlenwasserstoffe) ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen.
So kann der relative Beitrag der von Kfz emittierten Alkylbenzole zur Ozonbildung im Großstadtabgas 80- bis 150-fach höher sein, als der von Methan, obwohl dieses in ca. 100-fach höherer Konzentration vorliegt.
Der CH-Inhaltsstoff Benzol kann beim Menschen Veränderungen des Blutbildes und Krebs (Leukämie) hervorrufen.
Im Sinne einer Risikobegrenzung wird vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) unter Berücksichtigung mehrerer kanzerogener Stoffe
auf der Basis eines Gesamt-Erkrankungsrisikos für die Bevölkerung bei 70-jähriger Einwirkungszeit von 1:1000 ein Orientierungswert von 6 μg/m
und ein Zielwert (Gesamtrisiko 1:2500) von 2,5 μg/m³ für das Jahresmittel vorgeschlagen.
In der 22. BImSchV ist ein Grenzwert für das Jahresmittel von 5 μg/m³ vor gegeben, der ab 01.01.2010 nicht mehr überschritten werden darf. Dieser Wert wird auch in hoch verkehrsbelasteten innerstädtischen Straßenschluchten zur Zeit kaum mehr überschritten. Allgemein besteht ein deutlicher Trend zu niedrigeren Immissionskonzentrationen. Die Hintergrundbelastung im ländlichen Bereich liegt bereits deutlich unter dem LAI-Zielwert.
Die Aldehyde stellen Reizstoffe für Nase und Augen dar. Die Leitkomponente Formaldehyd steht zudem im Verdacht, ein krebserzeugendes Potential zu besitzen.
Zur Risikobegrenzung für eine Dauerbelastung in Innenräumen wurde vom Bundesgesundheitsamt eine Richtkonzentration von 0,12 mg/m
vorgeschlagen.
Die Formaldehydkonzentration in innerstädtischer Luft beträgt im Jahresmittel etwa 0,005 – 0,01 mg/m“
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